Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Anzeigenportal BABAMBO
Stand 12.10.2020
Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des von der Firma Babambo GmbH, Buxtehuder Straße 18, 21641 Apensen (nachfolgend auch „Babambo“) betriebenen Online-Anzeigen-Portals www.babambo.com, in welchem Unternehmen Inserate bezüglich Angeboten aufgeben können, die diese Unternehmen einem weiteren Kreis von Interessenten gegenüber aussprechen möchten.
Als Inserenten kommen ausschließlich Unternehmen aus denjenigen Branchen in Betracht, die sich aus der Kategorienübersicht auf www.babambo.com ergeben.
Für das Verhältnis von Babambo zu diesen Inserenten geltend ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Inserenten wird insoweit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, es wird zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Die Nutzungsbedingungen und die auf dem Portal angebotenen Anzeigendienste werden ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Vertragssprache ist deutsch.
§ 1 Leistungsbeschreibung / Differenzierte Behandlung
(1) Babambo stellt auf www.babambo.com die Möglichkeit zur Verfügung, dass registrierte, gewerblich tätige Inserenten sich und ihre Leistungen über die Plattform Babambo.com bewerben.
Die Registrierung (also die Eröffnung eines Kundenkontos) selbst ist nicht kostenpflichtig. Im Kundenkonto kann der Inserent seine Unternehmensdaten hinterlegen und verwalten. Über das Kundenkonto können sodann die gewünschten, kostenpflichtigen Anzeigen gebucht werden.
(2) Durch die Anlage eines Kundenaccounts wird der Inserent auf der Plattform noch nicht nach außen sichtbar. Dies geschieht nur in Verbindung mit der Buchung und Veröffentlichung von Anzeigen.
(3) Die Angebote und Gesuche, die auf www.babambo.com eingestellt werden, dienen allein dazu, die entsprechenden Inserenten (Unternehmer) in Kontakt mit Interessenten (Unternehmer oder auch Verbraucher) zu bringen. Dies kann dazu führen, dass Interessenten mit Inserenten vertragliche Beziehungen eingehen (z.B. über den Kauf einer Ware). Babambo selbst ist hierbei nicht (Mit-)Anbieter der in den Anzeigen/Inseraten beworbenen Leistungen des Inserenten. Babambo wird insoweit keine vertraglichen Beziehungen zu den Interessenten eingehen. Babambo hat kontrolliert die Inserenten in keiner Weise; so hat Babambo auch keinen direkten Einfluss auf die Inhalte der Angebote der Inserenten. Angaben
(4) Babambo erhebt Daten der Inserenten und Interessenten im Sinne der auf www.babambo.com veröffentlichten Datenschutzerklärung, vgl. www.babambo.com/datenschutz Siehe dazu noch weiter unten in diesen AGB. Soweit die Interessenten mit Inserenten in Kontakt treten erfolgt dies – außerhalb des Zugriffs vom Babambo – über die von den Inserenten angegebenen Kontaktdaten.
(5) Zum Ranking der auf www.babambo.com sichtbaren Anzeigen/Inserate vgl. unten § 6.
§ 2 Abschluss des Nutzungsvertrages nur B2B, Registrierung, Kundenaccount
(1) Die für die Nutzung der Plattform als Inserenten notwendige Registrierung wird nur inländischen Unternehmen angeboten. Das bedeutet, dass diese nur dann zugelassen wird, wenn es sich bei dem Inserenten um eine natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft handelt, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Minderjährige Inserenten dürfen nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine Registrierung vornehmen. Babambo ist berechtigt, die spätere Leistungserbringung davon abhängig zu machen, dass auf Nachfrage ein Altersnachweis bzw. ein Zustimmungsnachweis erfolgt.
(2) Im Rahmen der Registrierung ist jeder Inserent verpflichtet, von ihm erhobene Daten auch wahrheitsgemäß anzugeben. Sollte sich im Verlauf der Vertragsbeziehung eine Änderung der angegebenen Daten ergeben, so verpflichtet sich der Inserent, diese Änderung unverzüglich auch in seinem Account zu hinterlegen.
(3) Der Nutzungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme zu Stande. Babambo stellt allen registrierungswilligen Unternehmern im Wege eines verbindlichen Angebotes die Möglichkeit bereit, sich zu registrieren (also ein Konto zu erstellen) und damit einen Nutzungsvertrag für die Plattform mit Babambo zu schließen. Der Inserent gibt seine Vertragserklärung (Annahme des Angebotes) dadurch ab, dass er das auf der Babambo-Webseite bereit gehaltene elektronische Registrierungsformular vollständig ausfüllt und durch abschließenden Klick auf den Button „KONTO ERSTELLEN“ abschickt. Dabei akzeptiert er auch die Geltung der vorliegenden AGB und nimmt die Datenschutzhinweise von Babambo zur Kenntnis. Der Vorgang kann vom Inserenten bis zum Absenden des Formulars jederzeit abgebrochen werden, indem er das Browser-Fensters bzw. die Applikation schließt. Bis zum Absenden des Formulars kann der Inserent mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Inserent so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den abschließenden Button „KONTO ERSTELLEN“ zum Versenden des Formulars anklickt.
(4) Der Account kann aber erst dann genutzt werden, wenn der Inserent sich in einem zweiten Schritt verifiziert hat. Der Inserenten wird insoweit in der Bestätigungsemail gebeten, die Registrierung durch Klick auf einen Link (Aktivierungslink) abzuschließen und so die E-Mailadresse, zu verifizieren und die Registrierung abzuschließen.
(5) Wenn die Registrierung abgeschlossen ist, steht dem Inserenten ein Kundenaccount zur Verfügung. Die bei der Registrierung angegeben Inserentendaten werden dort automatisch hinterlegt und können dort auch korrigiert bzw. aktualisiert werden, soweit nötig. Ein Zugriff auf den Account ist mit der bei Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse und dem ebenfalls bei Registrierung vom Inserenten festgelegten Passwort möglich. Auch das Passwort kann vom Inserenten jederzeit über den Account (nach erfolgreichem Einloggen) geändert werden. Der Inserent ist verpflichtet, das von ihm verwendete Passwort stets geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Stellt der Inserenten fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten unbefugt genutzt werden, so ist er verpflichtet, Babambo diesen Umstand unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort ebenso unverzüglich zu ändern.
(6) Der Text des Nutzungsvertrages wird im Übrigen nicht gesondert abgespeichert. Die dem Vertrag zu Grunde liegenden Nutzungsbedingungen sind über www.babambo.com/agb indes jederzeit einsehbar. Der Inserent kann diese Bedingungen auch über die üblichen Browserfunktionen in später wiedergabefähiger Form abspeichern und/oder ausdrucken.
(7) Eine Doppelregistrierung eines Inserenten ist untersagt.
(8) Die Übertragung von Inserentenaccounts ist nicht zugelassen.
§ 3 Buchung kostenpflichtiger Leistungen, Einstellen von Inseraten/Anzeigen
(1) Nach erfolgter Registrierung kann der Inserent nach dem Login in den Account die von ihm gewünschten Anzeigen buchen. Dazu wird ein automatisierter Prozess im Rahmen des Kundenaccounts angeboten.
(2) Es werden dem Inserenten insoweit verschiedene Anzeigenpakte mit verschiedenen Inhalten und Preisen angeboten, die er jeweils über die vorbenannte Funktion buchen kann. Die Inserate sind jeweils kostenpflichtig. Wegen des konkreten Inhaltes und der Preise der angebotenen Leistungen wird auf die Paketbeschreibungen auf Babambo bzw. im Kundenaccount verwiesen.
(3) Verträge betreffend die Buchung von Inseraten/Anzeigen (im Sinne Abs.2) kommen durch Angebot und Annahme zustande.
a. Der Inserent und Inhaber eines Kundenaccounts gibt sein Angebot über die ihm im Account zur Verfügung gestellten Mittel ab. Er wählt per Mausklick das gewünschte Produkt aus und sendet sein Angebot auf Abschluss eines diesbezüglichen Vertrages sodann durch Klick auf den abschließenden Button („Zahlungspflichtig bestellen“) ab. Dabei werden ihm der Inhalt seines Angebotes sowie der zutreffende Preis hierfür angezeigt. Der Vorgang kann vom Inserenten bis zum Absenden des Formulars jederzeit abgebrochen werden, indem er das Browser-Fensters bzw. die Applikation schließt. Bis zum Absenden des Formulars kann der Inserent mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Inserent im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den abschließenden Button zum Versenden des Formulars anklickt. Mit dem Klick auf den abschließenden Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Inserenten sein verbindliches Angebot ab.
b. Babambo kann das Angebot sodann innerhalb von zwei Wochen annehmen, indem
– eine entsprechende Bestätigungsemail an den Inserenten versendet oder
– die gewünschte Anzeige/Inserat freigeschaltet wird.
Je nachdem was zuerst eintritt kommt der Inseratsvertrag entweder mit Zugang der Bestätigungsemail beim Inserenten oder mit Freischaltung des Angebotes zu Stande.
(4) Die gebuchten Leistungen können jederzeit über den Kundenbereich im passwortgeschützten Inserentenaccount eingesehen werden. Ggf. wird dort auch eine Bearbeitung oder Löschung der Inseratsinhalte ermöglicht. Der Text des kostenpflichten Vertrages wird im Übrigen nicht gesondert abgespeichert. Die vorliegenden, dem zu Grunde liegenden Nutzungsbedingungen sind über www.babambo.com/agb indes jederzeit einsehbar. Der Inserent kann diese Bedingungen auch über die üblichen Browserfunktionen in später wiedergabefähiger Form abspeichern und/oder ausdrucken.
(5) Dem Inserenten stehen insoweit Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Rahmen des Buchungsvorganges bzw. sonst auf www.babambo.com angegeben werden.
(6) Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
(7) Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Inserenten nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.
(8) Eine Übertragung der Rechte des Inserenten aus dem Vertrag auf Dritte ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch Babambo möglich und im Grundsatz ausgeschlossen.
§ 4 Inhaltliche Vorgaben für Anzeigen/Inserate und sonstige Inserentenpflichten
(1) Stellt der Inserenten ein Angebot / Inserat auf www.babambo.com ein, so ist er verpflichtet, seine Angaben an der nach der Eingabemaske jeweils passenden Stelle zu machen und mit den vorgegebenen Kategorien und Begrifflichkeiten zu arbeiten. Nur so ist sichergestellt, dass die Angebote und Gesuche später auch über die Suchfunktion gefunden werden können.
(2) Ferner ist der Inserent verpflichtet, beim Erstellen von Angeboten / Inseraten nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen, alle relevanten Merkmale und Eigenschaften des Angebotes bzw. seines Unternehmens entweder mit den vorgegebenen oder sonst mit klaren Worten und möglichst auch aussagekräftigen Bildern zu beschreiben. Er ist ferner selbst dafür verantwortlich, dass die für ihn geltenden gesetzlichen Vorgaben für das Anbieten seiner Leistungen (z.B. auch gegenüber von Verbrauchern) über eine Internet-Plattform eingehalten werden (insbesondere betreffend Verbraucherinformationspflichten, Widerrufsrecht, Preisangaben, Impressumsangaben etc.).
(3) Babambo übernimmt keinerlei Verantwortung für von Inserenten auf der Plattform bereitgestellte Inhalte, Daten, Informationen, Fotos, Texte etc. sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites (nachfolgend auch „Content“). Babambo übernimmt auch keine Gewähr für die Wahrheit, eine bestimmte Zweckerfüllung oder Zweckdienlichkeit solchen Contents.
(4) Alle Inserenten verpflichten sich verbindlich gegenüber Babambo, nur solchen Content hochzuladen bzw. auf der Plattform einzustellen und/oder über die Plattform öffentlich zugänglich zu machen, an dem ihnen die entsprechenden geistigen und materiellen Eigentumsrechte zustehen und die nicht gegen die guten Sitten oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen.
(5) Insbesondere erkennt jeder Inserent es als verpflichtend für ihn an, keinen Content zu veröffentlichen
– dessen Veröffentlichung einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
– der geistige Eigentumsrechte (z.B. Urheberrechte, Markenrechte usw.) verletzt oder gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt.
– der gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt.
– der beleidigend, verleumderisch, rassistisch, gewaltverherrlichend, missbräuchlich, sittenwidrig, den Jugendschutzgesetzen zuwiderlaufend, diskriminierend, zum Hass aufrufendend und/oder pornographisch ist.
(6) Darüber hinaus ist der Inserent verpflichtet
– sicherzustellen, dass ihm und Babambo die öffentliche Wiedergabe eines/r vom Inserenten hochgeladenen Fotos/Grafik in dieser Umgebung und zu diesem Zwecke nach geltendem Recht (z.B. im Hinblick auf das Urheberrecht des Urhebers und/oder Lichtbildners) erlaubt ist und er insgesamt alle für eine solche Nutzung notwendigen Rechte innehat (entweder also selbst Urheber/Lichtbildner ist oder hinreichende Lizenz erworben hat) und er alle sich hieraus ggf. sonst ergebenden Pflichten (z.B. in zur Urheberbenennung uä) erfüllt.
– andere Inserenten oder Interessenten nicht unzumutbar zu belästigen, insbesondere durch Spam (i.S.v. § 7 UWG).
(7) Darüber hinaus ist es dem Inserenten ausdrücklich untersagt:
– Content zu blockieren, zu überschreiben, zu modifizieren und/oder zu kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist.
– Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Plattform zu verwenden und/oder solche direkt oder indirekt zu bewerben oder zu verbreiten; soweit diese nicht von Babambo ausdrücklich autorisiert wurden.
– irgendwelche, wie auch immer gearteten Handlungen vorzunehmen, welche geeignet sind, die Funktionalität der Plattform zu stören. Darunter fällt auch eine übermäßige Belastung.
– die Anzeigen/Inserate anderer Inserenten oder sonstigen Inhalte Dritter ohne deren vorherige Einwilligung zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform hinausgeht.
– Informationen, insbesondere E-Mail-Adressen oder Rufnummern, über andere Inserenten ohne deren vorherige Einwilligung zu sammeln,
– Maßnahmen zu umgehen, die dazu dienen, den Zugriff auf die die Plattform und deren Dienste zu verhindern oder einzuschränken.
(8) Soweit der Inserent auf der Plattform gespeicherte Daten und Informationen, zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder Ähnlichem aktuell oder künftig benötigt oder benötigen könnte, ist er verpflichtet und angehalten, diese auf einem eigenen Speichermedium zu sichern und zu archivieren.
§ 5 Löschen von Anzeigen, Sperrung von Inserenten, sonstige Maßnahmen
(1) Liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Inserent oder von ihm erstellter Content gegen die Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen und/oder gegen gesetzlichen Vorgaben verstoßen, so ist Babambo berechtigt, betroffenen Content des Inserenten ganz oder teilweise zu löschen oder die Veröffentlichung solchen Contents des Inserenten zu verzögern oder gar nicht vorzunehmen. In derartigen Fällen ist Babambo auch berechtigt, den Inserenten in einem solchen Fall zu verwarnen und/oder vorläufig oder dauerhaft von der Nutzung der Plattform ausschließen.
(2) Liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die vom Inserenten angepriesenen Leistungen nicht frei verkäuflich sind oder sonst in rechtswidriger Weise angeboten werden oder liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Inserent mit dem Angebot einen missbräuchlichen Zweck verfolgt, so bleibt es Babambo vorbehalten, das Angebot nicht zu veröffentlichen bzw. zu löschen.
(3) Soweit ein Inserent von Babambo von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen/gesperrt wurde, so ist es ihm untersagt, dies dadurch zu umgehen, dass er einen anderen Account eröffnet bzw. benutzt, gleich ob dieser Account auf den Inserenten selbst oder auf einen Dritten angelegt wurde.
(4) Wenn dies aufgrund beschränkter Kapazitäten oder aus Gründen der Sicherheit und/oder Integrität der eingesetzten Server oder zur Durchführung sonstiger technischer Maßnahmen, insbesondere Wartungsarbeiten, notwendig ist, so ist Babambo dazu berechtigt, die Möglichkeit zur Nutzung der Plattform ganz oder teilweise einzuschränken oder zu beenden und ggf. auch die Veröffentlichung von Angeboten oder sonstigen Contents von Inserenten zu verzögern.
(5) Soweit Babambo durch einen Verstoß des Inserenten gegen dessen Pflichten (insbesondere die in § 4 genannten) ein Schaden entsteht, verpflichtet sich der Inserent diesen zu ersetzen. Sollte Babambo von Dritten in Anspruch genommen werden, weil ein Inserent gegen die diese Pflichten bzw. sonst gegen das Recht verstoßen hat, so verpflichtet sich der Inserent, Babambo hiervon auf erstes Anfordern freizustellen. Bei der Abwehr derartiger Ansprüche wird der Inserent Babambo unterstützen. Die Kosten einer solchen, angemessenen Rechtsverteidigung trägt der Inserent, der den zugrunde liegenden Anspruch gegen Babambo verursacht hat.
(6) Führt der Inserent die Registrierung nicht vollständig durch, so ist Babambo berechtigt, den Account zu löschen. In der Regel wird Babambo den Inserenten wenigstens einmal per E-Mail an den noch nicht erfolgten Abschluss erinnern und die ansonsten erfolgende Accountlöschung ankündigen.
(7) Beschließt Babambo im Sinne der vorstehenden Absätze, die Bereitstellung der Dienste der Plattform für einen bestimmten Inserenten einzuschränken oder auszusetzen, so übermittelt er dem betroffenen Inserenten vor oder gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Aussetzung oder Einschränkung auf einem dauerhaften Datenträger eine Begründung dieser Entscheidung.
(8) Beschließt Babambo, die Bereitstellung seiner Online-Vermittlungsdienste für einen bestimmten Inserenten vollständig zu beenden, so übermittelt er diesem mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung auf einem dauerhaften Datenträger eine Begründung dieser Entscheidung.
(9) Im Falle einer Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung kann der Inserent sich an Babambo unter den im Impressum angegeben Daten wenden, um ggf. die Tatsachen und Umstände zu klären. Wird die Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung durch Babambo danach aufgehoben, so wird der Inserent umgehend wieder eingesetzt, wozu auch der Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten oder beidem gehört, die durch die Nutzung der Babambo-Dienste vor dem Wirksamwerden der Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung generiert wurden.
(10) Die Frist gemäß Absatz 8 gilt nicht, wenn Babambo
a) gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Online-Vermittlungsdienste für einen bestimmten Inserenten erfordern und dabei keine Einhaltung der Frist erlauben;
b) Babambo ein Recht auf Beendigung aufgrund eines zwingenden Grundes nach deutschem, nationalem Recht zusteht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht (z.B. Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne von §§ 626/314 BGB);
c) Babambo nachweisen kann, dass der betroffene Inserent wiederholt gegen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der betreffenden Leistung durch Babambo geführt hat.
In den Fällen, in denen die in Absatz 8 genannte Frist nicht gilt, stellt Babambo dem betroffenen Inserenten unverzüglich eine Begründung für seine Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
(11) Soweit in den vorstehenden Absätzen von der Verpflichtung Babambos zu einer Begründung die Rede ist, wird Babambo in dieser die konkreten Tatsachen oder Umstände, einschließlich des Inhalts der Mitteilungen Dritter, benennen, die ihn zu der begründeten Entscheidung geführt haben. Eine Begründungspflicht besteht für Babambo in diesem Sinne aber dann nicht, wenn
a) die Maßnahmen aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen getroffen wurden, die die Verpflichtung für Babambo mit sich bringen, die konkreten Tatsachen oder Umstände und den zutreffenden Grund bzw. die zutreffenden Gründe gerade nicht offenlegen zu dürfen; oder
b) Babambo nachweisen kann, dass der betroffene Inserent wiederholt gegen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der betreffenden Online-Vermittlungsdienste geführt hat.
§ 6 Ranking der Anzeigen/Inserate
(1) Babambo behält sich vor, auf der Startseite der Plattform einige Anzeigen/Inserate als „Top-Platzierung“ hervorzuheben.
(2) Die Auswahl im Sinne Abs.1 erfolgt nach festgelegten Parametern auf Basis eines Algorithmus. Die Hauptparameter werden nachfolgend aufgelistet. Die Auflistung folgt dem Maßstab der Gewichtung der einzelnen Parameter, wobei die am stärksten gewichteten zuerst genannt werden. Die Hauptparameter sind:
– Buchung eines Paketes, das eine „Top-Platzierung“ beinhaltet.
– Buchung eines Paketes das die Markierung einer Anzeige beinhaltet
– Anzahl der Videos in der Anzeige (mehr Videos ergeben eine höhere Platzierung).
– Anzahl der Bilder in der Anzeige (mehr Bilder ergeben eine höhere Platzierung).
– Häufigkeit der Einzelaufrufe des Inserates im Verhältnis zu den anderen auf Babambo gleichzeitig eingestellten Inseraten.
(3) Manche der vorgenannten Hauptparameter sind von der Höhe des Entgeltes abhängig, das der Inserent für sein Anzeigenpaket zahlt. Die Gewichtung ist vorstehend ersichtlich. Welche Pakete zu welchem Preis welche Parameter erfüllen, ist den Paketbeschreibungen auf www.babambo.com zu entnehmen.
§7 Haftung von Babambo
(1) Babambo überprüft die Angebote, die Unternehmensprofile und den sonstigen Content den die Inserenten auf der Plattform einstellen nicht auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit. Aus diesem Grunde übernimmt Babambo auch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der Inserenten und/oder für die Verfügbarkeit, Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit von deren Angeboten und Leistungen.
(2) Den Inserenten stehen gegen Babambo keinerlei Schadensersatzansprüche zu, die aus der Nutzung der Plattform folgen. Es sei denn, nachfolgend ist etwas anderes bestimmt.
(3) Der Ausschluss der Haftung gilt insoweit nicht nur für Babambo selbst, sondern auch für deren gesetzliche und/oder vertragliche Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen.
(4) Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aber aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren. Wesentliche Vertragspflichten sind in diesem Zusammenhang solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
(5) Außerdem gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Babambos oder deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 8 Nutzungsrechtseinräumung
Soweit dem Inserenten an von ihm veröffentlichtem Content (insbesondere Texte und Bilder, egal ob die Texte über Bildschirmeingabe eingestellt oder in Form einer Datei hochgeladen werden, insbesondere wenn diese Teil von Angeboten sind) ein materielles und/oder geistiges Recht (insbesondere Urheberrecht) zusteht, so verbleibt dieses bei ihm. Allerdings räumt er durch Veröffentlichung der Inhalte Babambo ein unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches und auf Dritte übertragbares Nutzungsrecht an diesem Content ein. Dieses beinhaltet insbesondere das Recht Babambos, den Content dauerhaft im Rahmen der Plattform zum Abruf bereitzuhalten und dadurch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen; dazu darf Babambo den Content insbesondere kopieren, verschieben und mit anderen Inhalten verbinden. Dieses Nutzungsrecht besteht auch über das Ende der vertraglichen Beziehungen der Parteien hinaus fort.
§ 9 Vertragsende / Dienstende
(1) Den Parteien (also Babambo und dem Inserenten) steht das Recht zu, den Plattformnutzungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt nicht, soweit im konkreten Vertrag etwas anderes, insbesondere eine befristete Laufzeit, vereinbart wurde. Ist zwischen dem Inserenten und Babambo eine befristete Laufzeit vereinbart worden und endet die vereinbarte Laufzeit erst nach dem in Satz 1 bestimmten Zeitpunkt, so ist eine Kündigung durch Babambo mit einer Frist von eine Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich. Ist eine befristete Laufzeit vereinbart und wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit um jeweils einen weiteren Monat.
(2) Kündigt der Inserent während der Laufzeit eines Vertrages, so besteht kein Anspruch auf (anteilige) Erstattung einer geleisteten Vorkassezahlung. Das gleiche gilt für den Fall, dass Babambo aus einem in der Person des Inserenten liegenden, wichtigen Grund kündigt.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von Abs.1 unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Inserenten trotz Abmahnung einen Verstoß gegen seine Pflichten nach § 4 dieser Nutzungsbedingungen nicht einstellt bzw. beseitigt. Die Kündigung ist formlos gültig.
(4) Liegt ein wichtiger Grund vor, der Babambo zur Kündigung berechtigen würde, so steht Babambo daneben das Recht zu, den Zugang des Inserenten sofort zu sperren und/oder den Content des Inserenten zu löschen und/oder eine (ggf. erneute) Abmahnung auszusprechen.
(5) Mit Ablauf der Nutzungszeit/Vertragsende ist Babambo berechtigt, den Zugang des Inserenten zu sperren und vom Inserenten eingestellten Content zu löschen.
(6) Ab Zugang einer Kündigung durch Babambo, darf der Inserent keinen neuen Content einstellen (mit Ausnahme der Anpassung veralteter Angaben) und keine neuen Anzeigen/Inserate mehr buchen. Verstößt der Inserent hiergegen, so kann Babambo die verletzenden Inhalte löschen, den Inserenten sperren und ggf. sonstige Sanktionen verhängen, soweit diese wegen Verletzung dieser Nutzungsbedingungen im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen vorgesehen sind.
(7) Babambo ist berechtigt, mit wirksamer Beendigung des Nutzungsvertrages noch vorhandenen Content des Inserenten zu löschen. Der Kundenaccount des Inserenten wird mit Beendigung deaktiviert. Die darin enthaltenen Daten des Inserenten werden spätestens sechs Monate nach Vertragsende gelöscht. Dies gilt nur für solche Daten nicht, zu deren Aufbewahrung Babambo gesetzlich verpflichtet ist oder an deren längerfristiger Aufbewahrung Babambo ein berechtigtes Interesse hat, z.B. um nach einer berechtigten Sperrung ein erneutes Anmelden desselben Inserenten zu verhindern. Ergänzend gelten die Vorgaben aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Babambo, vgl. www.babambo.com/datenschutz.
(8) Der Inserent kann auf seine Daten (sowohl von ihm bereitgestellte als auch etwa auf Grund des Vertrages generierte Informationen) grundsätzlich so lange aktiv über seinen Kundenaccount zugreifen, wie der Vertrag läuft. Nach Ende der Laufzeit ist ihm ein direkter Zugriff nicht mehr möglich und kann nur noch auf Antrag gegenüber Babambo von Babambo gewährt werden.
(9) Unabhängig von vorstehenden Regelungen ist es Babambo vorbehalten, solche Inserentenaccounts unwiderruflich zu deaktivieren, die unvollständige Registrierungsdaten aufweisen und/oder für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten inaktiv waren.
§ 10 Datenschutz – Datenzugang
(1) Eine Verarbeitung personenbezogener Daten, findet durch Babambo nur statt, wenn der Inserenten bzw. der Besucher der Webseite eingewilligt hat oder dies sonst durch Gesetz erlaubt ist. Eine Verwendung von personenbezogenen Daten aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten Babambos gegenüber den Inserenten. Die vertraglichen Pflichten ergeben sich im Wesentlichen aus diesen Nutzungsbedingungen. Das Nähere zur Verwendung der Daten und zu den Rechten der Inserenten bzw. der Besucher der Webseite sowie zur etwaigen Zurverfügungstellung der Daten ggü. Dritten ist der jeweils gültigen Datenschutzerklärung Babambos zu entnehmen, die auf der Webseite veröffentlicht ist, vgl.. www.babambo.com/datenschutz
(2) Die Inserenten hinterlegen ggf. im Rahmen des Vertragsschlusses (siehe oben) Daten bei Babambo. Der Inserent hat auf diese Daten grds. während der Vertragslaufzeit Zugriff. Die Bedingungen für deren Änderung oder Löschung sind vorstehend jeweils im Kontext erläutert (etwa zum Vertragsschluss, Buchen von Anzeigen, Vertragsende; siehe vorstehend).
§ 11 Änderung der Nutzungsbedingungen, Leistungen und Funktionen
(1) Babambo behält sich vor, die im Rahmen der Plattform angebotenen Leistungen/Funktionen jederzeit – mit Wirkung für die Zukunft – abzuändern und/oder abweichende Leistungen/Funktionen anzubieten. Das Recht gilt nicht, wenn eine solche Änderung oder Abweichung für den Inserenten ausnahmsweise unzumutbar ist und/oder eine vertragliche Verpflichtung Babambos gegenüber dem Inserenten dem entgegensteht.
(2) Babambo ist unabhängig davon berechtigt, eine Änderung oder Abweichung (soweit nötig auch mit Rückwirkung) im Sinne von Abs.1 vorzunehmen, wenn/soweit
– Babambo verpflichtet ist, die Leistungen/Funktionen in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht zu bringen; dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich die Rechtslage während der Vertragslaufzeit ändert.
– dies notwendig ist, um einer Verpflichtung Babambos aus einem sie betreffenden Gerichtsurteil oder einer ihn betreffenden Behördenentscheidung nachzukommen.
– Babambo hierdurch bestehende Sicherheitslücken schließt und die Änderung/Abweichung dafür notwendig ist.
– die Änderung/Abweichung lediglich vorteilhaft für den Inserenten ist.
– die Änderung/Abweichung keine wesentlichen Auswirkungen für den Inserenten hat und insoweit nur technische oder prozessuale Aspekte der Leistungen/Funktionen betrifft.
(3) Der Inserenten erkennt an, dass es keine Änderung oder Abweichung in diesem Sinne darstellt, wenn die Leistungen/Funktionen der Plattform in nur unwesentlichem Maße – mit Wirkung für die Zukunft – geändert werden. Das betrifft z.B. eine Änderung der graphischen Darstellung oder Anordnung von Funktionen.
(4) Unabhängig vom Vorstehenden bleibt es Babambo vorbehalten, die vorliegenden Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen – mit Wirkung für die Zukunft – zu ändern, es sei denn dies wäre dem Inserenten nicht zumutbar. Sofern Babambo eine solche Änderung vornimmt, wird Babambo dies den Inserenten rechtzeitig vorher, in einer geeigneten Weise mitteilen. Soweit der Inserent hieraufhin der Änderung nicht binnen einer Frist von sechs Wochen, gerechnet ab der Benachrichtigung, widerspricht, gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen und im Verhältnis der Parteien wirksam.
(5) Die Kündigungsrechte der Parteien nach § 9 bleiben von etwaigen Änderungen der Leistungen/Funktionen oder dieser Nutzungsbedingungen Vorschrift unberührt.
§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand,
(1) Auf die Nutzungsbedingungen, den Plattformnutzungsvertrag und alle darauf basierende Vereinbarungen (insbesondere Verträge über die Buchung von kostenpflichten Anzeigen/Inseraten) zwischen Babambo und dem gewerblich tätigen Inserenten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Inserent Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Sitz von Babambo ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und den darauf basierenden Vereinbarungen entstehende Streitigkeiten. Hat der Inserent seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von Babambo ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Inserenten zugerechnet werden können. Babambo ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Inserenten anzurufen.
(3) Babambo ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
(4) Die EU-Kommission stellt seit dem ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen erwachsen, dienen.
Erreichbar ist die OS-Plattform unter folgendem Link:
https://ec.comropa.com/consumers/odr.